Wegfall Gemeindearbeitsamt Reiden per 01.01.2021
Weiterführende Informationen
http://www.was-luzern.ch/wira
Wegfall Gemeindearbeitsamt per 1. Januar 2021 - Für Stellensuchende mit Wohnsitz in Reiden ist ab 1. Januar 2021 das RAV Sursee für die Erstanmeldung (Anmeldung zur Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenentschädigung etc.) zuständig.
Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) tritt im Jahr 2021 in Kraft. Dieses beinhaltet u.a. den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kanton Luzern noch kennt.
Neu übernehmen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe.
Den Zeitpunkt der Übergabe können die Gemeinden individuell wählen zwischen April und Dezember 2021. Die Gemeinde Reiden hat um frühere Übergabe ersucht und sich als Pilotgemeinde zur Verfügung gestellt. So übernimmt das RAV Sursee die Aufgaben des Arbeitsamtes der Gemeinde Reiden bereits per 1. Januar 2021.
Was bleibt voraussichtlich gleich:
- Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim zuständigen RAV anmelden.
- Es wird ein Erstanmeldegespräch im RAV durchgeführt.
- Es werden alle notwendigen Unterlagen mitgegeben. Dies beinhaltet u.a. auch verschiedene Dokumente und Formulare für die Arbeitslosenkasse.
Was wird neu:
- Gemäss SECO sollten 2021 bereits weitere Formulare online zur Verfügung stehen, so auch die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung. Dazu wird einzig die Registrierung auf www.arbeit.swiss benötigt. Mit diesem Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (z.B. Arbeitsbemühungen, Angaben der versicherten Person im Monat..AdvP etc.) sowie die gemeldeten Stellen aufgerufen werden.
- Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person direkt übermittelt (www.arbeit.swiss) oder per Post an die gewählte Arbeitslosenkasse geschickt
Kontakt:
RAV Sursee
Leopoldstrasse 6
Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 209 12 60
E-Mail rav-sursee@was-luzern.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Dokument Info_WAS-RAV_Sursee_Erstanmeldung_ALV_und_Arbeitsvermittung.pdf (pdf, 432.2 kB)
Datum der Neuigkeit 22. Dez. 2020