Fasnacht: Bewilligung zusätzliche FreinachtDie Gemeinde kann zwischen dem Schmutzigen Donnerstag und dem Güdisdienstag für die gastgewerblichen Betriebe weitere Freinächte bewilligen (§ 26 Abs. 2 Gastgewerbegesetz). Der Bereich Zentrale Dienste hat den gastgewerblichen Betrieben in Reiden die Bewilligung für eine zusätzliche Freinacht für Freitag, 1. März 2019 erteilt. Die Schliesszeit in gastgewerblichen Betrieben ist am Schmutzigen Donnerstag aufgehoben. Somit ist für den Donnerstag, 28. Februar 2019 keine zusätzliche Bewilligung für eine Freinacht notwendig. Datum der Neuigkeit 8. Feb. 2019
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