Das Schulangebot der Gemeinde Reiden
In der Gemeinde Reiden werden gegenwärtig 5 Kindergartenklassen, 23 Primarklassen und 15 Klassen der Kooperativen Sekundarstufe unterrichtet. In allen Dorfteilen wird eine Primarstufe geführt: Reiden, Langnau und Richenthal: Kindergarten, 1. - 6. Klasse Reidermoos: 1. - 4. Klasse Mit der Nachbargemeinde Wikon bildet Reiden einen Oberstufenkreis und führt in Reiden ein regionales Oberstufenzentrum mit der Kooperativen Sekundarstufe (KSS). Nachfolgend eine kleine Übersicht über die einzelnen Schultypen: Kindergarten In der Kindergartenarbeit ist die Orientierung an den Stärken der Kinder die wichtigste Ausrichtung. Die Verschiedenartigkeit der Kinder wird als Chance betrachtet und ernst genommen. Im überschaubaren Spiel- und Lebensraum Kindergarten erfahren die Kinder gezielte Förderung, damit sie sich ganzheitlich entwickeln können. Der Kindergarten dauert 1 Jahr, unterstützt und ergänzt die Eltern in der Erziehung und Bildung der Kinder. Primarschule Die Primarschule dauert 6 Jahre und vermittelt den Kindern die elementaren Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und unterstützt ihre Erziehung. Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz werden gefördert und weiterentwickelt. Der Unterricht an der Regelklasse wird durch folgende Förderangebote ergänzt: Integrative Förderung: Lernende mit Lernschwierigkeiten werden mit zusätzlicher Unterstützung einer heilpädagogischen Fachlehrperson individuell gefördert. Sie bleiben in der Regelklasse integriert. Begabungsförderung: Lernende mit höherem Leistungspotential und besonderen Fähigkeiten werden während 2 Lektionen pro Woche ausserhalb der Klasse ihren Begabungen und Interessen entsprechend gefördert. Deutsch als Zweitsprache: Lernende mit geringen Deutschkenntnissen erhalten eine zusätzliche Förderung für das Erlernen der deutschen Sprache. Oberstufe: 7. – 9. Schuljahr Unsere Oberstufe wird nach dem Modell KSS (Kooperative Sekundarstufe) geführt. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, einzelne Fächer in verschiedenen Niveaus zu besuchen. An Stelle der früheren Sekundar-, Real- und Werkschule führen wir die Stammklassen A, B, C und D. In den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch gibt es spezielle Niveauklassen. Ausrichtung der Niveaus hinsichtlich der weiteren Ausbildung: Stammklasse A: Weiterführende Schulen oder anspruchsvolle Berufslehren. Stammklasse B: Anspruchsvolle Berufslehren, möglicherweise weiterführende Schulen. Stammklasse C: Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis. Stammklasse D: Berufliche Grundbildung mit Attest. Wir praktizieren die Durchlässigkeit. Darunter verstehen wird die Möglichkeit, entsprechend den Leistungen Wechsel ins höhere und tiefere Niveau vorzunehmen. Es geht nicht darum, möglichst viele Wechsel anzustreben, sondern die Schülerinnen und Schüler ihren Fähigkeiten entsprechend zu unterrichten. Wechsel der Stammklassen sind jeweils auf Schuljahresende möglich, Wechsel in den Niveaufächern auf das Ende eines Semesters. Für einen Wechsel ins höhere Niveau ist im betreffenden Fach eine regelmässig überdurchschnittliche Leistung erforderlich. Ebenso müssen eine gute Arbeitshaltung und Reserven vorhanden sein. Wer im höheren Niveau nicht genügt, wird ins tiefere Niveau versetzt; die Eltern werden rechtzeitig über den Leistungsstand informiert. Während dem Schuljahr finden auch gemeinsame Aktivitäten statt: Die Lernenden aller Niveaus sind dann miteinander unterwegs oder in Projekten tätig. Übertrittsverfahren an die Oberstufe Die Zuweisung zu den einzelnen Oberstufenzügen erfolgt durch ein prüfungsfreies Übertrittsverfahren. Der Zuweisungsentscheid wird in erster Linie in Zusammenarbeit von Eltern/Kind und Lehrperson gefällt. Berücksichtigt werden: - Die Schulleistungen in den Hauptfächern der 5. und 6. Primarklasse
- Beobachtungen über Verhalten, Einstellung und Entwicklung des Kindes (Beobachtungshilfe für Eltern, Beobachtungsjournal und Beurteilungsbogen in der Hand der Lehrperson)
- Lehrer-Elterngespräche zur Schülerbeurteilung am Ende der 5. Primarklasse und nach Abschluss des 1. Semesters der 6. Primarklasse
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Wissenswertes aus der Schule Reiden
Schulpflicht Die Schulpflicht umfasst 1 Jahr Kindergarten und 9 Schuljahre. Kinder, die vor dem 1. November das 5. Altersjahr vollenden, werden im August dieses Jahres schulpflichtig und besuchen den Kindergarten. Schulpsychologischer Dienst Zu den Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes gehören Abklärung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bei Erziehungsschwierigkeiten, Leistungs- und Verhaltensstörungen. Auch hilft er zur Klärung bei allgemeinen Erziehungs- und Bildungsfragen. Abklärungen und Beratungen beim schulpsychologischen Dienst sind für die Eltern unentgeltlich. Schulärztlicher Dienst und Schulzahnpflege Kantonale Weisungen regeln die Betreuung der Schüler durch Schularzt und Schulzahnarzt. Für die Kosten der obligatorischen Untersuchungen kommt die Wohngemeinde auf. Wird nachfolgend eine Behandlung notwendig, sind die Kosten auf privater Basis zu tragen. Schularzt Zu seinen Aufgaben gehören u.a. auch die jährlichen Reihenuntersuchungen (Kindergarten, 4. und 8. Schuljahr). Zu Beginn eines Schuljahres teilen die Eltern der Klassenlehrperson auf einem offiziellen Formular mit, welcher Schularzt die Kontrolle vornehmen soll. Schulzahnpflege Die Eltern erhalten zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein, mit welchem Sie bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl die Kontrolluntersuchung durchführen lassen können. Dieser Untersuch ist gemäss dem kantonalen Gesetz für die Schulzahnpflege obligatorisch. Die Kosten dafür übernimmt die Gemeinde Reiden. Sie werden durch den von Ihnen gewählten Zahnarzt direkt der Gemeinde Reiden in Rechnung gestellt. Sie melden Ihr Kind selber zum Kontrolluntersuch beim Zahnarzt an. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit die Unterrichtszeiten dabei nicht zu tangieren. An den Untersuch sind der dreiteilige Gutschein und das dazugehörige Merkblatt mitzubringen. Nach Abschluss des Untersuchs erhalten Sie vom Zahnarzt den gelben Teil des Gutscheines als Beleg zurück. Darauf ist vermerkt, ob eine Behandlung notwendig oder nicht notwendig ist. Ist eine Behandlung notwendig, so liegt es in Ihrer Entscheidung ob, wann und bei wem diese durchgeführt wird. Sie melden sich wiederum direkt beim Zahnarzt. Die Kosten für die Behandlung müssen Sie als Eltern tragen und werden Ihnen vom Zahnarzt direkt in Rechnung gestellt. Die Behanldung bei einem der Schulzahnärzte der Gemeinde Reiden (Dr. Denninger, Reiden; Dr. Fellmann, Dagmersellen; Dr. Mijatovic, Wikon) erfolgt nach dem SSO-Tarif für die Schulzahnpflege. Da die Verwendung von Gutscheinen für den Untersuch im Kanton Luzern neu ist, kann es sein, dass Zahnärzte Fragen zu diesem System haben. Diese sollen sich bitte an die Schulleitung Reiden wenden (062 758 33 75). Die Schulzahnärzte der Gemeinde Reiden wurden von uns über die Neuerungen direkt informiert. Weitere Informationen können Sie dem angefügten Merkblatt entnehmen. Zahnprofilaxe Die Schulzahnpflegerin betreibt Kariesprophylaxe (z.B. korrekte Zahnpflege instruieren) und vermittelt den Kindern in mehreren Kurzlektionen die notwendigen Kenntnisse zu Zahnhygiene und gesunder Ernährung. Auch die regelmässige Fluorbehandlung im Klassenverband dient der Vorbeugung gegen Karies. Schülerunfall-Versicherung Die Gemeinde Reiden hat die Schülerunfall-Versicherung für Heilungskosten aufgelöst, da durch das Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) eine Doppelversicherung entstanden ist. Unfälle im Bereich Schulweg und Schule müssen in Zukunft Ihrer persönlichen Krankenkasse (Unfalldeckung) gemeldet werden. Die bisherige Unfallversicherung der Gemeinde deckt in Zukunft nur noch die folgenden Risiken bei Unfallereignissen während der Schule und für den direkten Schulweg ab: - Invalidität durch Unfall Fr. 100'000.--
- Unfalltod Fr. 20'000.--
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und entsprechende Überprüfung Ihrer persönlichen Krankenkasse auf diese Risiken. Kontakt zwischen Schule und Elternhaus Zur Förderung der Kontakte zwischen Schule und Elternhaus organisieren die Lehrpersonen Elternabende oder Elternsprechstunden. Die Eltern ihrerseits bemühen sich um eine gute Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft. Individuelle Elternkontakte sind ausserhalb der Schulzeit anzusetzen. Wer eine Aussprache mit der Lehrperson wünscht, hat mit ihr den Zeitpunkt rechtzeitig zu vereinbaren. Schulbesuche der Eltern sind jederzeit, nach Absprache mit der Lehrperson, möglich und werden sehr empfohlen. Oft werden auch spezielle Elternveranstaltungen während der Schulzeit durch einzelne Klassen organisiert. Ratsam ist es, bei Problemen frühzeitig mit der betreffenden Lehrperson Kontakt aufzunehmen. Die erste Ansprechperson für positive und negative Rückmeldungen ist die betreffende Lehrperson! Sie wird Ihre Bedenken, Ihre Wahrnehmungen, Ihre Anliegen ernst nehmen. Sie wird die Situation aus ihrer Sicht erklären, allfällige Missverständnisse aufklären, gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen suchen und Vereinbarungen treffen. Die zweite Ansprechperson ist der zuständige Schulleiter Er wird ein Gespräch zwischen Ihnen und der Lehrperson organisieren und dieses moderieren. Grundsatz unseres Kommunikationsmodelles ist: Den direkten Weg wählen. Wir sprechen nicht über Personen, sondern mit den betroffenen Personen.
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| Merkblatt_Schulzahnpflege.pdf (22.1 kB) |