Dienstleistungen Gemeindeverwaltung infolge des Corona-VirusNachfolgend informieren wir Sie, wie Sie diverse Dienstleistungen über unseren Online-Schalter, telefonisch, postalisch oder per E-Mail erledigen können. Briefpostadresse/Gemeindebriefkasten: Gemeinde Reiden Bitte geben Sie uns in jedem Fall Ihre Telefonnummer und/oder Ihre E-Mailadresse bekannt.
AHV-Zweigstelle Kontakt
Sämtliche Formulare können auf der Website www.ahvluzern.ch heruntergeladen werden. Falls dies nicht möglich ist, können Sie diese selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail bei uns bestellen. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular mit den erforderlichen Beilagen (bitte nur Kopien), ist an die auf dem Formular bezeichnete Stelle einzureichen (AHV-Zweigstelle oder zuständige Ausgleichskasse). Für weitere Informationen: Fachgebiet AHV-Zweigstelle
Einwohnerkontrolle Kontakt
Anmeldung in Reiden Die Unterlagen sind in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen oder stellen Sie uns die Unterlagen per Post zu. Sollten Unterlagen fehlen, werden wir Sie per Telefon oder Mail kontaktieren. Die Rechnung für die Anmeldegebühr von Fr. 35.00 werden wir Ihnen mit dem Schriftenempfangsschein (Schweizer Bürger) zustellen. Gleichzeitig werden wir Ihnen diverse Informationen über die Gemeinde Reiden zukommen lassen. Bei ausländischen Staatsangehörigen werden wir die Anmeldung an das Amt für Migration weiterleiten (sobald Unterlagen vollständig). Für Fragen bezüglich Ihrer Aufenthaltsbewilligung wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Migration in Luzern (Telefon 041 228 77 80). Abmeldung in Reiden Daneben haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abmeldung telefonisch oder per E-Mail zu melden. Schweizerbürgern stellen wir den bei uns deponierten Heimatschein kostenlos zu. Diesen benötigen Sie für die Anmeldung in Ihrer neuen Wohngemeinde. Adressänderung innerhalb der Gemeinde Reiden Sie können uns die Adressänderung auch telefonisch oder E-Mail melden. Ausstellung von Wohnsitzbestätigungen Sie können die Bestätigung auch telefonisch oder per E-Mail bei uns anfordern. Die Wohnsitzbestätigung stellen wir Ihnen per Post zu. Gleichzeitig fakturieren wir Ihnen die Gebühr von Fr. 12.00. Ausstellung Lebensbestätigung Damit wir die Bestätigung ausstellen können, benötigen wir eine Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte (bei ausländischen Staatsangehörigen auch Ausländerausweis möglich). Die Lebensbestätigung stellen wir Ihnen per Post zu. Gleichzeitig fakturieren wir Ihnen die Gebühr von Fr. 12.00. Bestätigung für Strassenverkehrsamt Falls Sie einen ausländischen Führerausweis umtauschen möchten, benötigen wir das Originaldokument des Ausweises. Die Gebühr von Fr. 12.00 bezahlen Sie bitte mit der EC-Karte oder wir senden Ihnen eine Rechnung zu. Für weitere Informationen: Fachgebiet Einwohnerkontrolle
Beglaubigungen Kontakt
Für die Beglaubigung von Unterschriften und die Erstellung von beglaubigten Kopien ist ein Termin bei den zuständigen Personen zu vereinbaren. Für die Beglaubigung von Unterschriften benötigen wir eine Kopie Ihres gültigen Passes oder Ihrer gültigen Identitätskarte (ausländische Staatsangehörige zusätzlich Ausländerausweis möglich). Die Beglaubigungsgebühren sind mit EC-Zahlung oder per Rechnung zu begleichen. Für weitere Informationen: Dienstleistung Beglaubigungen
Todesfälle/Bestattungen Kontakt
Zur Vereinbarung eines Beerdigungstermins ist mit den oben genannten Personen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Bei einem Todesfall, welcher zu Hause eintritt, ist uns so rasch wie möglich die ärztliche Todesbescheinigung per E-Mail, Einwurf Briefkasten Gemeindeverwaltung oder per Post zukommen zu lassen. Für weitere Informationen: Fachgebiet Bestattungswesen
Teilungsamt/Erbschaftswesen Kontakt
Die Angehörigen erhalten vom Teilungsamt ein Schreiben, in welchem die benötigten Unterlagen für die Inventaraufnahme ersichtlich sind. Diese sind per E-Mail, Einwurf Briefkasten Gemeindeverwaltung oder per Post an das Teilungsamt zuzustellen. Das Teilungsamt bereitet das Inventar aufgrund der Unterlagen vor und wird Sie anschliessend telefonisch kontaktieren, um einen Termin für die Inventaraufnahme zu vereinbaren. Für weitere Informationen: Fachgebiet Teilungsamt
Steuern Kontakt
Mit verschiedenen Massnahmen wird der besonderen Situation Rechnung getragen. Es gelten im Bereich Steuern gemäss nachstehendem Link verschiedene Erleichterungen bzw. Vorkehrungen: Dokument Coronavirus_Beiblatt_Anschlagkasten_2020.11.17.pdf (pdf, 428.2 kB) Datum der Neuigkeit 19. Nov. 2020
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