| Urnen Öffnungszeiten |
- Urne Reiden: Schulhaus Johanniter 4, Aula; Abstimmungssonntag 10.30 - 11.30 Uhr
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| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Es muss beim Stimmregisterführer persönlich und gegen Nachweis der Identität (Identitätskarte, Pass etc.)abgeholt werden. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben Sie es zu.
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im dafür vorgesehenen Feld.
- Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung Reiden kann verschlossen und frankiert rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden; am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden; bis vor Ende der letzten Urnenzeit in einen der folgenden Briefkästen geworfen werden: Langnau: Dorfstrasse 9, ehemals Gemeindehaus, Reiden: Gemeindeverwaltung, Richenthal: Schulhaus, Eingang Turnhalle
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Kennzeichen versehen ist.
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