Gemeinderat
Der fünfköpfige Gemeinderat bildet nach luzernischem Gemeindegesetz die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde. Seine Wahl erfolgt jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren, und zwar im Majorzverfahren. Er setzt sich zusammen aus dem Gemeindepräsidenten und vier Mitgliedern. Die ordentlichen Gemeinderatssitzungen finden jeweils im Zweiwochenrhythmus am Montagnachmittag statt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Gemeindepräsident leitet sie. Den vom Gemeinderat erarbeiteten Verhaltenscodex können Sie hier einsehen. Für die Zuständigkeitsbereiche und Kontaktdaten klicken Sie auf die nachstehenden Namen der Ratsmitglieder.
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