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Die Controllingkommission begleitet den politischen Führungskreislauf zwischen den Stimmberechtigten und dem Gemeinderat.
Ergänzende Ausführungen zu den Aufgaben der Controllingkommission können Sie der Leistungsvereinbarung mit dem Gemeinderat und dem Handbuch Kapitel 2.5 zum FHGG (Finanzhaushaltsgesetz der Gemeinden) entnehmen.