Die Bildungskommission hat die folgenden Aufgaben gemäss Volksschulbildungsgesetz (2000) zu erledigen: Schulangebot: - Definition des Schulangebotes und des Leistungsauftrages zuhanden des Gemeinderates
- Genehmigung des Leitbilds, des Schulprogramms und des Jahresprogramms
Angebotsorganisation: - Genehmigung der von der Schulleitung erarbeiteten Schul- und Klassenplanung und der Organisationsformen (Mischklassen), integrative Formen, usw.)
- evtl. Anregung zur Einführung bestimmter Organisationsformen
- Genehmigung der Gesamtpensen
Schulbetrieb: - Genehmigung der durch die Schulleitung erarbeiteten betrieblichen Rahmenbedingungen
- evtl. Anregungen zur Berücksichtigung bestimmter Anliegen
- Genehmigung und Weiterleitung von Anträgen der Schulleitung bezüglich zusätzlicher Schullokale
- Genehmigung des von der Schulleitung ausgearbeiteten Schulreglements
- personalrechtliche Entscheide, soweit sie nicht durch die Schulleitung getroffen werden können
Qualitätsmanagement - Auswahl und Anstellung der Schulleitung
- Genehmigung des Anforderungsprofils für die Lehrpersonen
- Anstellung und Wahl der Lehrpersonen unter Mitwirkung der Schulleitung
- Aufsicht über die Schule als pädagogische Organisation
- Einsichtnahme in die Ergebnisse der internen Evaluation
- Mitwirkung bei der externen Evaluation
- Anregungen bzw. Vorgaben zur Elternmitwirkung
- Anregung und Bewilligung von Projekten und Schulversuchen
Information/Oeffentlichkeitsarbeit: - Information der Bevölkerung über die Arbeit, die Anliegen und Vorhaben der Schulpflege
- Information der kommunalen Oeffentlichkeit über die Leistungen und die Qualität der Schule
- Gewinnung der Bevölkerung für die Anliegen der Schule und Abstützung der Schule in der kommunalen Oeffentlichkeit
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