In der Regel werden zwei Gemeindeversammlungen pro Jahr durchgeführt. Jene im Frühling behandelt die Abnahme der Rechnung aus dem Vorjahr, jene im Herbst das Budget für das kommende Jahr.
Aufgaben: | Die Einwohnergemeinde besorgt auf ihrem Gebiet im Rahmen der Rechtsordnung alle öffentlichen Aufgaben, die keinem anderen Gemeindewesen übertragen sind. |
Kompetenzen: | - Erlass einer Gemeindeordnung
- Erlass von weiteren rechtsetzenden Beschlüssen unter Vorbehalt der
Verordnungsbefugnisse des Gemeinderates - Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
- Kreditbewilligungen
- Festsetzung des Steuerfusses
- Genehmigung der Gemeinderechnungen und der Abrechnung über Sonderkredite
- Bewilligung der Zweckumwandlung von Gemeindevermögen
- Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen
- Erwerb und Veräusserung von Grundstücken
- Erwerb und Einräumung von Dienstbarkeiten
- Ermächtigung zum Abschluss von Konzessionsverträgen
- Leistung von freibestimmbaren Bürgschaften
|
Nächste Versammlungen
Letzte Versammlungen
Zeige alle vergangenen Einträge