Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiger Bereich: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Willisau-Wiggertal Per 01.01.2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Bitte wenden Sie sich deshalb an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Willisau-Wiggertal. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter diesem Link: http://www.kesb-lu.ch/fileadmin/dateien/willisau/dokumente/diverses/Auskunft_%C3%BCber_Vorliegen_einer_Massnahme.pdf
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