Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie im Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug an unserem Schalter anmelden. Auf telefonische Voranmeldung sind wir auch gerne bereit, Sie ausserhalb der Schalteröffnungszeiten zu bedienen.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Heimatschein im Original
- aktuelle Krankenkassenpolice, bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Wohnungsausweis oder Kopie Mietvertrag
- Familienausweis/Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- Kopie Austrittsschreiben der Kirchgemeinde (falls Sie konfessionslos sind)
- Kopie Scheidungs-/Trennungsurteil betr. Sorgerecht (falls Sie geschieden oder getrennt sind)
Wenn sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Reisepass/Identitätskarte
- Ausländerausweis oder 1 Passfoto (nur EU / EFTA)
- aktuelle Krankenkassenpolice, bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Wohnungsausweis oder Kopie Mietvertrag
- Kopie Eheschein (falls Sie verheiratet sind)
- Kopie Geburtsscheine Kinder (falls diese ebenfalls zuziehen)
- Kopie Scheidungs-/Trennungsurteil betr. Sorgerecht (falls Sie geschieden oder getrennt sind)
- Kopie Arbeitsvertrag
Die Anmeldegebühr von Fr. 35.-- ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Für ausländische Staatsangehörige werden noch weitere Gebühren direkt durch das Amt für Migration in Rechnung gestellt.