PrämienverbilligungPrämienverbilligung 2021 Diese Information vermittelt nur eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Wie ist der Anspruch geltend zu machen Der Anspruch ist bei der WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, Ausgleichskasse Luzern bis spätestens am 31. Oktober 2020 geltend zu machen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Preis: gratis Dokument IPV_2021.pdf (pdf, 9959.5 kB)
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