Zusatzleistungen zur AHV/IVOftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV aus. Näheres dazu können Sie den Merkblättern und Formularen entnehmen. Das ausgefüllte und ausgedruckte Formular ist mit den benötigten Unterlagen an die AHV-Zweigstelle Reiden zuzustellen. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Reiden anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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