Meldepflicht und -stelle
Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden.
Kennzeichnung und Registrierung
Hunde sind spätestens drei Monate nach dessen Geburt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dieser Chip ersetzt die Kontrollmarke. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden auf der Datenbank (Amicus - die nationale Datenbank für Hunde) erfasst. Die Gemeinde kann die Datei bei der Amicus elektronisch abrufen.
Hundesteuer
Die Steuer für einen Hund beträgt Fr. 120.00.
Für den Hofhund auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer Fr. 40.00. Verantwortlich Behörde für die Steuerveranlagung, -befreiung, -ermässigung ist der Gemeinderat.
Die Hundesteuer wird durch die Gemeindebuchhaltung, 6260 Reiden in Rechnung gestellt.
Hundekot
Die Gemeinde Reiden stellt den gemeldeten Haltern Säcke für die Aufnahme des Hundekotes zur Verfügung. Diese können bei der Gemeindekanzlei Reiden kostenlos bezogen werden.