AHV-Zweigstelle
Adresse: | Grossmatte 1, Postfach 263, 6260 Reiden |
Telefon: | 062 749 00 60 |
Telefax: | 062 758 33 50 |
E-Mail: | ahvzweigstelle@reiden.ch |
Öffnungszeiten: | Einschränkungen ab 21.12.2020 aufgrund Covid-19 Pandemie:
Schalter
Schalterbesuch nur auf Voranmeldung.
Telefon
Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
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Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, Ausgleichskasse Luzern. Sie hilft bei der Erfassung der Beitragspflichtigen in Reiden mit und informiert Sie über die Zuständigkeiten und die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen.
Wir beraten und informieren Sie gerne über:
- Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
- Hilflosenentschädigungen (HE)
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL)
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
- Splitting bei Scheidung
- Flexibles Rentenalter
- Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
- Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)
Merkblätter und Formulare der WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, Ausgleichskasse Luzern und der IV-Stelle können heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Weitere Infos erhalten Sie auch über unseren Online-Schalter auf dieser Homepage.
Wir bitten Sie, die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare an die jeweils zuständige Stelle zuzustellen.
Online-Dienste
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