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Beantwortung der offenen Fragen aus der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023

1. Finanzkennzahlen: Unterschiedliche Angaben zu Nettoschuld / Selbstfinanzierungsgrad etc. in der Botschaft (Seite 6 und 16)

In der Botschaft sind die Finanzkennzahlen auf Seite 6 gestützt auf das Budget 2024 und den AFP 2024 – 2027 korrekt wiedergeben. Den Stimmberechtigten wurde an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 denn auch diese Zahlen präsentiert. Auch die Controllingkommission hat ihre Empfehlung gestützt auf diese Zahlen abgegeben.

Tatsächlich hat sich aber in der Botschaft auf Seite 16, beim Aufgabenbereich Finanzen, der Fehlerteufel eingeschlichen. Teilweise stimmen diese Zahlen nicht mit denjenigen auf Seite 6 überein. Der Grund liegt darin, dass es im Rahmen des mehrstufigen Budgetprozesses zu Korrekturen gekommen ist, welche in der Tabelle auf Seite 16 nicht vollständig nachvollzogen wurden.

Der Gemeinderat entschuldigt sich für dieses Versehen und dankt der Hinweisgeberin für diese wertvolle Rückmeldung.

 

2. Badi Reiden AG: Rückzahlung Solidarbürgschaft / zusätzliche Darlehen Gemeinde
Die Bevölkerung hat im März 2019 einen Sonderkredit für das Bauprojekt der Badi Reiden gesprochen.

Der Verwaltungsrat der Badi Reiden AG hatte am 30.11.2020 den Gemeinderat informiert, dass die Sanierung bedeutende Mehrkosten nach sich ziehen wird und dass aus diesem Grund mit einer Bank Verhandlungen über einen Zusatzkredit von CHF 700'000 stattfinden würden.

Im Finanzplan der BDO AG wurde dem Gemeinderat aufgezeigt, dass der zusätzliche Betrag von CHF 700'000 durch die Badi Reiden AG getragen werden könne. Hingegen seien keine weiteren Mehraufwände zum Beenden von Etappe 2 (damals wurde von einem Betrag in Höhe von ca. CHF 1.1 Mio. ausgegangen) mehr tragbar.

Da Anfang 2021 dringende Zahlungen fällig waren und der Zusatzkredit über CHF 700'000 noch nicht verfügbar war, wurde der Gemeinderat vom Verwaltungsrat angefragt, ein Darlehen zu sprechen. Der Gemeinderat entschied, die Sport-Toto-Beiträge über CHF 160'000 als Vorschuss zu gewähren. Diese Beiträge werden erst ausgeschüttet, wenn das Projekt zum Abschluss kommt. Die Zahlung des Beitrages an die Hallenbadsanierung über CHF 80'000 ist in der Zwischenzeit zurückbezahlt worden. Der Beitrag an die Freibadsanierung über CHF 80'000 steht noch aus und wird erst zur Zahlung kommen, wenn das Projekt abgeschlossen werden kann.

Aufgrund des Rücktritts des damaligen Verwaltungsrats ist der noch nicht in Anspruch genommene Kredit über CHF 700'000 von der Bank sistiert worden, obwohl inzwischen die entsprechenden Leistungen (Ausführung von bestellten Aufträgen) bereits bezogen waren.

Der neue Verwaltungsrat hat entsprechend die finanzielle Ausgangslage neu beurteilt. Nach intensiven Diskussionen aller beteiligten Parteien und in Rücksprache mit der Finanzaufsicht des Kantons Luzern hat die Bank der Badi Reiden AG ein Darlehen in der Höhe von CHF 400'000 zugesichert. Der Gemeinderat hat zudem im Rahmen seiner Finanzkompetenz (Art. 23 Abs. 2 lit. b Gemeindeordnung) ein Darlehen in der Höhe von CHF 200'000 gesprochen.

Fazit
Die Gemeinde Reiden hat der Badi Reiden AG ein einmaliges Darlehen in der Höhe von CHF 200'000 und einen Vorschuss in der Höhe von CHF 80'000 im Sinne einer Forderungsabtretung (Sport-Toto-Beitrag) gewährt. Damit wurden die Vorgaben der Gemeindeordnung (und des Finanzhaushaltsgesetzes) eingehalten. Dieses Vorgehen widerspricht auch nicht den Erläuterungen in der damaligen Botschaft von 2019. Zudem wurde die Bevölkerung unter anderem in den Botschaften der Gemeindeversammlungen vom 23. Juni 2022 und 29. Juni 2023 ausführlich und transparent darüber informiert.

 

3. Perimeterbeiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen
Perimeterbeiträge, soweit nicht für wertvermehrende Aufwendungen geleistet (laufender Unterhalt), gelten als Unterhaltskosten und sind somit abzugsfähig. Vgl. Luzerner Steuerbuch Band 1, Weisung StG – Einkommenssteuer, § 39 Nr. 4.