Navigieren in Reiden

Systematische Rechtssammlung

Gemäss Art. 7a der Gemeindeordnung (SRR 101) und Art. 41a der Organisationsverordnung (SRR 101.01) veröffentlicht die Gemeinde Reiden ab dem 1. Januar 2024 ihre Rechtserlasse in der Systematischen Rechtssammlung Reiden (SRR). Diese umfasst gemäss Art. 41 b der Organisationsverordnung die folgenden geltenden kommunalen Erlasse mit rechtsetzendem Inhalt:

  • Erlasse der Legislative: Gemeindeordnung und Reglemente
  • Erlasse der Exekutive (Gemeinderat): Verordnungen inkl. Anhänge
  • Rechtssetzende interkommunale Verträge, insbesondere Zweckverbandsstatuten


Die Rechtssammlung ist systematisch nach Sachgebieten geordnet und wird laufend aktualisiert.

Gemäss Art. 41a Abs. 3 der Organisationsverordnung gelten Rechtserlasse mit der Veröffentlichung in der Rechtssammlung auf der Webseite der Gemeinde Reiden (www.reiden.ch) als amtlich publiziert. Für die damit verbundenen Rechtswirkungen ist die elektronische Fassung massgebend. Mit dem Tag der Veröffentlichung gilt deren Inhalt als bekannt.

open positions