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Gemeindeversammlungen

Aufgaben der Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeinde besorgt auf ihrem Gebiet im Rahmen der Rechtsordnung alle öffentlichen Aufgaben, die keinem anderen Gemeindewesen übertragen sind.

Kompetenzen

  • Erlass einer Gemeindeordnung
  • Erlass von weiteren rechtsetzenden Beschlüssen unter Vorbehalt der Verordnungsbefugnisse des Gemeinderates
  • Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
  • Kreditbewilligungen
  • Festsetzung des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnungen und der Abrechnung über Sonderkredite
  • Bewilligung der Zweckumwandlung von Gemeindevermögen
  • Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen
  • Erwerb und Veräusserung von Grundstücken
  • Erwerb und Einräumung von Dienstbarkeiten
  • Ermächtigung zum Abschluss von Konzessionsverträgen
  • Leistung von freibestimmbaren Bürgschaften

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