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Wahlen und Abstimmungen

Urnen Öffnungszeiten

Urnenlokal: Gemeindeverwaltung Reiden, Grossmatte 1, Sitzungszimmer Gungel (EG);
Abstimmungssonntag 09:30 - 10:00 Uhr

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Seite des Kanton Luzern und des Bundes.

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Es muss beim Stimmregisterführer persönlich und gegen Nachweis der Identität (Identitätskarte, Pass etc.) abgeholt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben Sie es zu.
  3. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im dafür vorgesehenen Feld.
  4. Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  5. Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung Reiden kann verschlossen und frankiert rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden; am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden; bis vor Ende der letzten Urnenzeit in einen der folgenden Briefkästen geworfen werde: Langnau: Dorfstrasse 10, beim Millennium-Stein, Reiden: Gemeindeverwaltung, Richenthal: Schulhaus, Eingang Turnhalle oder im Urnenlokal abgegeben werden.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • die Stimmzettel und Wahllisten sich nicht im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert (grün) befinden
  • ein anderes als das amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) benützt wird
  • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Kennzeichen versehen ist.
  • ein Dritter sich nachweisbar unbefugterweise in die Stimmabgabe eingemischt hat

Nächste Termine

  • Neuwahlen Gemeindebehörden Amtsdauer 2024 - 2028

    Am Sonntag, 28. April 2024 wählen die Stimmberechtigten der Gemeinde Reiden die Gemeindepräsidentin/den Gemeindepräsidenten, vier Mitglieder des Gemeinderates sowie ein Mitglied der Bürgerrechtskommission für die Amtsdauer 2024 - 2028. Die Kandidatinnen/Kandidaten für die Urnenwahlen sowie die Ergebnisse der stillen Wahlen sind nachstehend aufgelistet.

  • Eidgenössische Volksabstimmung vom 09.06.2024

    Öffnungszeit Urnenlokal Grossmatte 1, Reiden: 09:30 - 10:00 Uhr, Sitzungszimmer Gungel (EG)

Vergangene Wahlen und Abstimmungen