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Zurückschneiden von Pflanzen im Strassen- und Trottoirbereich

Bepflanzungen wie Bäume, Sträucher, Hecken und Grünflächen sind bedeutende Bestandteile der Aussenraumgestaltung und prägen das Ortsbild sowie die Siedlungsqualität wesentlich. Zudem bieten sie wertvollen Lebensraum für Mensch und Tier.

Leider wird immer wieder festgestellt, dass verschiedene Pflanzen, Bäume und Sträucher die Sichtverhältnisse beeinträchtigen. Davon betroffen sind auch die Schulwege unserer Kinder. Gemäss Art. 28 des Strassenreglements Reiden sind die Grundeigentümer zum rechtzeitigen Zurückschneiden der Pflanzen verpflichtet.

Die Grundeigentümer werden daher gebeten, den aktuellen Rückschnitt bis Ende August 2026 vorzunehmen.

Zudem verursachen gerade im Winter ungenügend zurückgeschnittene Bepflanzungen aufgrund der Schneelast Schäden oder der Strassenraum und die Sichtverhältnisse werden zusätzlich eingeschränkt. Daher werden die Grundeigentümer vor den Wintermonaten ebenfalls aufgefordert, ihrer Pflicht des Winterrückschnitts bis spätestens Ende November nachzukommen und insbesondere alle Pflanzen zurückzuschneiden, welche die Strassenabstände nach § 86 Strassengesetz (StrG) nicht einhalten, die Sichtverhältnisse nach § 90 StrG beeinträchtigen oder in das Lichtraumprofil nach § 91 StrG der Gemeinde Reiden hineinragen. Auch bei Strasseneinmündungen und –kreuzungen sowie bei Ausfahrten (inkl. Privatausfahrten) ist ungehinderte Sicht ein wichtiges Element für die Verkehrssicherheit. Die Grundeigentümer machen sich grundsätzlich strafbar, wenn sie diesen Vorschriften nicht nachkommen.

Wenn die Grundeigentümer dieser Pflicht aufgrund von Art. 28 des Strassenreglements Reiden nicht nachkommen, muss die Gemeinde das Freilegen der notwendigen Freihaltebereiche und Sichtzonen auf Kosten der Grundeigentümer veranlassen.

Vielen Dank an die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die mit einer sorgfältigen und regelmässig gepflegten Grüngestaltung einen aktiven Beitrag zum Erscheinungsbild und der Verkehrssicherheit von Reiden leisten.