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Entscheid über die Waldfeststellung Reiden

(Gemäss Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald und § 6 des kantonalen Waldgesetzes)

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Reiden den Wald in den Gebieten Wigereblöck, Lusberg und Löchli mit Entscheid vom 18. August 2026 festgestellt. Der Entscheid der lawa sowie die Waldfeststellungspläne können bei der Gemeindeverwaltung Reiden während 30 Tagen vom 24. August 2026 bis 22. September 2026 zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Während dieser Frist kann gegen diesen Entscheid beim Kantonsgericht des Kantons Luzern, Obergrundstrasse 46, 6002 Luzern, Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.