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Bürgerrechtswesen

Erwerb Schweizer Bürgerrecht

Die Bürgerrechtskommission Reiden hat bei der Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Reiden an ausländische Mitbewohner eigene Entscheidungskompetenzen. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Bitte beachten Sie die detaillierten Informationen im "Grüezi [pdf, 62 KB]".

Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Auszug aus dem Schweizerischen Personenstandsregister
  • Wohnsitzbestätigungen (ohne Reiden)
  • Kopie Niederlassungsbewilligung und Reisepass
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahre (www.strafregister.admin.ch)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahre
  • Bestätigung Beachten Rechtsordnung (liegt dem Gesuch bei)
  • Lebenslauf (in Aufsatzform)
  • allfällige weitere Unterlagen (Sprachnachweis, usw.)


Zum Zeitpunkt der Gesuchsbehandlung dürfen die Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein. Kann das Gesuch nicht innert nützlicher Frist bearbeitet werden, sind diese Dokumente nochmals auf Kosten der Gesuchstellenden zu beschaffen.

Bei Gesuchseinreichung wird eine Pro-Kopf-Pauschale von CHF 220.00 in Rechnung gestellt. Der Gesuchsteller / Die Gesuchstellerin erhält mit Einladung zum Vorgespräch die Akontorechnung in der Höhe von CHF 800.00. Dieser Betrag wird bei der Schlussrechnung angerechnet. Die Gebühr für die Bearbeitung durch die Bürgerrechtskommission und die Gemeinde Reiden wird nach Aufwand und kostendeckend in Rechnung gestellt.

Ansprechpersonen

Corina Fatzer, corina.fatzer@reiden.ch062 749 00 60

Erwerb Gemeindebürgerrecht

Sie wollen als Schweizer Bürger oder Bürgerin das Bürgerrecht von Reiden erwerben? Zuständig für das Erteilen des Bürgerrechts der Gemeinde Reiden an Schweizer Bürger ist der Gemeinderat. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • in den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
  • unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben
  • in der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen

Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuches erheben wir eine Kanzleigebühr von pauschal CHF 200.– .

Ansprechpersonen

Daniel Loosli, daniel.loosli@reiden.ch062 749 00 60

Martina Wüest, martina.wueest@reiden.ch062 749 00 60

Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht

Personen mit Heimatort Reiden, die ein weiteres Gemeindebürgerrecht besitzen, werden auf Gesuch hin aus dem Bürgerrecht von Reiden entlassen. Das schriftliche Entlassungsgesuch ist an den Gemeinderat Reiden, Grossmatte 1, Postfach, 6260 Reiden, zu richten. Dem Gesuch ist ein aktueller Nachweis beizulegen, dass ein anderes Gemeindebürgerrecht besteht. Als Nachweise gelten:

  • Personenstandsausweis
  • Familienschein/Familienausweis
  • Bescheinigung über die Zusicherung oder Erteilung eines anderen Gemeindebürgerrechts.

Sofern der Gesuchsteller kein weiteres Luzerner Gemeindebürgerrecht besitzt, verliert er gleichzeitig mit der Entlassung aus dem Bürgerrecht von Reiden auch das Luzerner Kantonsbürgerrecht.

Für die Bearbeitung der Entlassungsgesuche werden Gebühren von pauschal CHF 150.– erhoben.

Ansprechpersonen

Daniel Loosli, daniel.loosli@reiden.ch062 749 00 60

Martina Wüest, martina.wueest@reiden.ch062 749 00 60

Preis

nach Gebührentarif

Dokumente

Grüezi [pdf, 163 KB]

Gesuch CH-Ehepaar [pdf, 23 KB]

Gesuch CH-Einzelperson [pdf, 22 KB]

SRR 104 Reglement Bürgerrechtskommission [pdf, 167 KB]