Zahlungsvereinbarung fällige Akontorechnung
Können Steuerpflichtige die Akontorechnung des aktuellen Jahres nicht bis 31.12. begleichen, haben sie die Möglichkeit, eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Die Bezugsbehörde gewährt maximal Raten bis Ende Mai. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Kontaktaufnahme via E-Mail oder telefonisch unter 062 749 00 58 notwendig.