Zahlungsvereinbarung definitive Steuerrechnung
Können Steuerpflichtige die definitive Steuerrechnung nicht innerhalb 30 Tagen begleichen, haben Sie die Möglichkeit, eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Die Bezugsbehörde gewährt maximal 3 Raten. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Kontaktaufnahme via E-Mail oder telefonisch unter 062 749 00 58 notwendig.