Zahlungserleichterung / Erlass
Ist die Zahlung der definitiven Steuerrechnung mit einer besonderen härte verbunden, z. B. bei finanziellen Schwierigkeiten, kann ein Gesuch um Zahlungserleichterung oder Steuererlass eingereicht werden. Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit sämtlichen Belegen über die Ein- und Ausgaben einzureichen. Mit dem Verfahren wird das Betreibungsrechtliche Existenzminimum berechnet.
Das Formular zum Antrag auf Steuererlass finden Sie auf der Seite des Kantons Luzern. Dieses ist in dessen Downloadbereich unter dem Namen "Fragebogen Zahlungserleichterungen / Steuererlass" abgelegt.