Alimentenbevorschussung / -Inkasso
Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Regionale Alimentenfachstelle Sursee wenden. Dort wird abgeklärt, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge besteht und / oder ob die Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.
Kontakt:
Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Centralstrasse 9
Postfach 6210 Sursee
041 926 90 67 / 041 926 90 60