Gewerbewesen + Gastgewerbe
Gewerbewesen
Die Ladenöffnungszeiten sowie die öffentlichen Ruhetage und die hohen Feiertage in der Gemeinde Reiden richten sich nach dem Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) des Kantons Luzern.
In der Gemeinde Reiden bestehen keine zusätzlichen öffentliche Ruhetage.
Es gelten folgende Schliessungszeiten
- Montag bis Donnerstag um 19:00 Uhr
- Freitag Abendverkauf bis spätestens 21:00 Uhr
- Samstag um 17:00 Uhr
Am Vorabend eines öffentlichen Ruhetages mit Ausnahme des Sonntags gilt die Schliesszeit um 17:00 Uhr.
Vorverlegung Abendverkäufe 2026
Die Gemeinde Reiden hat die folgenden Vorverlegungen Abendverkäufe im April und Juli 2026 bewilligt:
Freitag, 3. April 2026 (Karfreitag) auf Mittwoch, 1. April 2026 und
Freitag, 31. Juli 2026 (Vorabend Bundesfeiertag) auf Donnerstag, 30. Juli 2026,
jeweils bis spätestens 21:00 Uhr.
Für Gründonnerstag, 2. April 2026 und Freitag, 31. Juli 2026 gilt die allgemeine Schliessungszeit 17:00 Uhr.
Die Bewilligungen wurden gestützt auf das kantonale Ruhetags- und Ladenschlussgesetz erteilt und gelten für das ganze Gemeindegebiet.
Gastgewerbe
Gastgewerbegesetz vom 15. September 1997