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Gewerbewesen + Gastgewerbe

Gewerbewesen

Die Ladenöffnungszeiten sowie die öffentlichen Ruhetage und die hohen Feiertage in der Gemeinde Reiden richten sich nach dem Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) des Kantons Luzern.

In der Gemeinde Reiden bestehen keine zusätzlichen öffentliche Ruhetage.

Es gelten folgende Schliessungszeiten

  • Montag bis Donnerstag um 19:00 Uhr
  • Freitag Abendverkauf bis spätestens 21:00 Uhr
  • Samstag um 17:00 Uhr

Am Vorabend eines öffentlichen Ruhetages mit Ausnahme des Sonntags gilt die Schliesszeit um 17:00 Uhr.

Sonntagsverkäufe 2026

Die Gemeinde Reiden hat zwei Sonntagsverkäufe im Dezember bewilligt:

Sonntag, 13. Dezember 2026
Sonntag, 20. Dezember 2026
jeweils von 08:00 Uhr bis spätestens 18:30 Uhr

An den Samstagen vom 12. und 19. Dezember 2026 gilt die allgemeine Schliessungszeit 17:00 Uhr.

Am 8. Dezember (Mariä Empfängnis) dürfen die Verkaufsgeschäfte ebenfalls von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr offengehalten werden.

Vorverlegung Abendverkäufe 2026

Die Gemeinde Reiden hat die folgenden Vorverlegungen Abendverkäufe bewilligt: 

Freitag, 31. Juli 2026 (Vorabend Bundesfeiertag) auf Donnerstag, 30. Juli 2026 und
Freitag, 25. Dezember 2026 (Weihnachten) auf Mittwoch, 23. Dezember 2026

Freitag, 1. Januar 2027 (Neujahr) auf Mittwoch, 30. Dezember 2026
jeweils bis spätestens 21:00 Uhr.
Für Freitag, 31. Juli 2026 , Donnerstag, 24. Dezember 2026 und Donnerstag, 31. Dezember 2026 gilt die allgemeine Schliessungszeit 17:00 Uhr.

Die Bewilligungen wurden gestützt auf das kantonale Ruhetags- und Ladenschlussgesetz erteilt und gelten für das ganze Gemeindegebiet.

Gastgewerbe

Gastgewerbegesetz vom 15. September 1997