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Schutzräume und Jodtabletten

Schutzräume

Schutzräume sind primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts oder bei AKW Störungen mit Austritt von Radioaktivität konzipiert und eignen sich als kurzfristige Notunterkünfte. Sie müssen der Wirkung moderner Waffen standhalten, d. h. vor allem Schutz gegen ABC-Kampfstoffe und Nahtreffer konventioneller Waffen bieten. Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss durch – wobei der Aufenthalt im Schutzraum nur selten angeordnet wird. Bei vielen Gefährdungen, beispielsweise Pandemien oder Stromausfällen, ist der Aufenthalt im Schutzraum nicht sinnvoll, und bei anderen, beispielsweise Hochwasser, sogar zusätzlich gefährlich.

Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie auch längere Aufenthalte bis zu 14 Tagen ermöglichen – die Belüftungseinrichtungen versorgen den Raum mit genügend Sauerstoff, Wärme und Feuchtigkeit werden durch ableitende Materialien abgeführt, und auch Toiletten sind vorhanden. Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten. Zum Notvorrat gehören in erster Linie lagerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente. Über diese Zeitspanne hinaus und in besonderen Fällen können die Behörden Nahrungsmittel, Wasser und weitere wichtige Güter verteilen, etwa mit Unterstützung des Zivilschutzes.

Die Zuweisung der Schutzräume wird durch den Kanton koordiniert. Die Zuweisungsplanung wird unter Berücksichtigung der neusten Einwohnerdaten periodisch neu berechnet.

Diese Zuweisungsplanung ist im Internet veröffentlicht und kann durch Eingabe der Adresse abgefragt werden.

Die Zuweisungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage. Es handelt sich um eine provisorische Zuweisungsplanung welche laufend aktualisiert wird. Die definitive und namentliche Veröffentlichung wird im Bedarfsfall von den Behörden offiziell angeordnet und kommuniziert.

Weiterführende Anfragen sind an den Kanton, Abteilung Militär, Zivilschutz und Justizvollzug, Zentrale (+41 228 38 38) zu richten.

Jodtabletten (Kaliumiodid 65 AApot)

Einwohnerinnen und Einwohner, die im Umkreis von 50 Kilometern um die Schweizer Kernkraftwerke wohnen, erhalten alle zehn Jahre eine Packung Kaliumiodid 65 AApot Tabletten. Es handelt sich um eine Vorsorgemassnahme. Diese Tabletten verhindern im Falle eines schweren Kernkraftwerk-Zwischenfalls mit Austritt von radioaktiven Stoffen die Anreicherung von Jod in der Schilddrüse.

Jodtabletten verloren
Kaliumiodid 65 AApot Tabletten können zum Preis von CHF 5.00 in der Apotheke oder Drogerie gekauft werden.

Haltbarkeitsdatum erreicht
Melden Sie sich bei der Geschäftsstelle Kaliumiodid-Versorgung: 031 380 79 77 /  kaliumiodid-versorgung@awo.ch. Sie erhalten einen neuen Bezugsschein per Post zugestellt.

Neuzuzüger und Neugeborene
erhalten von der Gemeinde am Wohnort einen Bezugsschein für jedes Mitglied ihres Haushalts. Mit diesem Bezugsschein können in jeder Apotheke oder Drogerie Kaliumiodid 65 AApot Tabletten bezogen werden.

Weitere Informationen unter Kaliumiodid.ch