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Feuerungskontrolle

Feuerungskontrolle

Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW sind alle zwei Jahre (Öl) bzw. alle vier Jahre (Gas) durch einen zugelassenen Feuerungskontrolleur zu kontrolliert.

Auch bei kleinen Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW wird eine Feuerungskontrolle durchgeführt. Zentralbeheizte Holzfeuerungen werden alle vier Jahre durch eine Emissionsmessung kontrolliert. Bei Einzelraumfeuerungen, etwa bei Cheminées, welche regelmässig benutzt werden, wird alle zwei Jahre eine Kontrolle durchgeführt.

Die Kontrollen können im Rahmen des üblichen Heizungsservices oder durch den Kaminfeger geschehen. Die in der Zentralschweiz zugelassenen Feuerungskontrolleure sind unter www.gesch-feuko.ch zu finden.

Die von der Gemeinde beauftragte Administrationsstelle fordert die im Jahr kontrollpflichtigen Anlagebetreiber (Hauseigentümerinnnen und –eigentümer) zur Feuerungskontrolle auf. Der Anlagebetreiber kann anschliessen den Feuerungskontrolleur frei wählen. Die Kosten einer Kontrolle trägt nach dem Verursacherprinzip der Anlagebetreiber. Wird die Feuerungskontrolle im kontrollpflichtigen Jahr nicht durchgeführt, so ist der amtliche Kontrolleur verpflichtet diese Kontrollen nachzuholen.

Die Feuerungskontrolle leistet einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen und schützt Boden und Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen (vgl. Luftreinhalte-Verordnung). Gut gewartete und richtig betriebenen Anlagen schonen die Umwelt und das Budget der Anlageinhaber.

Rechtliche Hinweise

Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung schreibt unter anderem vor, dass in Hausfeuerungen keine Abfälle (Altholz oder Kehricht) verbrannt werden dürfen. Verordnungen bzw. Gesetze der Kantone und des Bundes sehen Haft oder Busse für Anlagenbetreiber vor, welche die Kontrollen durch die zuständigen Organe erschweren oder verunmöglichen.

Administrationsstelle / amtlicher Kontrolleur

Die Administrationsstelle ist von der Gemeinde mit der Administration der Feuerungskontrolle beauftragt, führt einen Anlagekataster und fordert die Anlagebetreiber zur Kontrolle auf. Als Administrationsstelle hat die Gemeinde Reiden beauftragt:

Franz Purtschert GmbH, Nuttelenstrasse 22, 6264 Pfaffnau, www.purtschert-kaminfeger.ch, Telefon 062 754 20 46 / 079 459 01 24, geiser@purtschert-kaminfeger.ch

Feuerpolizeiliche Rohbaukontrolle

Die Gemeinde ist zuständig für die Rohbaukontrolle neuer oder abgeänderten Feuerungs- und Abgasanlagen. Die Kontrollen werden durch folgenden vertraglich beauftragten Kaminfeger durchgeführt:

Franz Purtschert GmbH, Nuttelenstrasse 22, 6264 Pfaffnau, www.purtschert-kaminfeger.ch, Telefon 062 754 20 46 / 079 459 01 24, geiser@purtschert-kaminfeger.ch

Rechtliche Hinweise

Gesetz über den Feuerschutzg (FSG, SRL 740), Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (SRL 740a), Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF