Energiemeldung
Heizungsänderungen sind der Gemeinde mindestens 20 Tage vor Ausführung mittels Energiemeldung mitzuteilen. Die Abteilung Bau prüft anschliessend, ob es sich um einen bewilligungspflichtigen oder bewilligungsfreien Heizungsersatz handelt.
Link: Bauwesen - Energiemeldung
Preis: gratis