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Energiemeldung

Heizungsänderungen sind der Gemeinde mindestens 20 Tage vor Ausführung mittels Energiemeldung mitzuteilen. Die Abteilung Bau prüft anschliessend, ob es sich um einen bewilligungspflichtigen oder bewilligungsfreien Heizungsersatz handelt.

Preis: gratis