Mieterwechsel - Meldung an Einwohnerkontrolle durch Vermieter und Logisgeber
Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber sind verpflichtet, den Gemeinden ein-, um- und wegziehende Mieter zu melden (§ 17 Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt).
Diese Meldungen können mittels Onlineformular auf der Seite der Drittmeldepflicht erfasst werden.