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Mieterwechsel - Meldung an Einwohnerkontrolle durch Vermieter und Logisgeber

Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber sind verpflichtet, den Gemeinden ein-, um- und wegziehende Mieter zu melden (§ 17 Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt).

Diese Meldungen können mittels Onlineformular auf der Seite der Drittmeldepflicht erfasst werden.