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Arbeitsamt - Arbeitsvermittlung

Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Melden Sie sich heute noch online zur Arbeitsvermittlung an. 

Welche Fristen müssen Sie beachten?
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung muss bereits während der Kündigungsfrist oder spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.  Beginnen Sie sofort mit der Stellensuche, wenn Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich bald enden sollte. Beantragte Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Datum Ihrer Anmeldung. 

Wie melden Sie sich an?
Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig online über die Zugangsplattform unter www.arbeit.swiss an. Benützen Sie bitte folgenden Link:

www.job-room.ch/aav     


Sämtliche Anmeldungen zur Arbeitsvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosen-
entschädigung haben online zu erfolgen. Als zuständige Amtsstelle gilt für die Gemeinde Reiden:

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
wira Luzern | RAV Sursee
Leopoldstrasse 6
6210 Sursee
 rav-sursee@was-luzern.ch

 

Merkblatt Anmeldung RAV [pdf, 606 KB]

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