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Gemeindeführungsmodell

Das Projekt schreitet voran. Finden Sie in den Beilagen eine Dokumentation für Kandidierende Gemeinderatskandidatinnen und Gemeinderatskandidaten sowie eine Zusammenstellung zu den häufigsten Fragen.

Das aktuelle Führungsmodell der Gemeinde sieht vor, dass die Bereichsleitenden personell und fachlich von den zuständigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten geführt werden. Die Bereichsleitenden bilden unter dem Vorsitz des Gemeindeschreibers das Gremium der Verwaltungsleitung, welchem primär eine koordinierende Funktion zukommt. Ausserdem kann die Verwaltungsleitung Anträge an den Gemeinderat formulieren. Der Verwaltungsleitung kommen hingegen keine Entscheidkompetenzen zu. Gemeinsam gefällte Beschlüsse können dann auch nicht gegen den Willen einer Bereichsleitung durchgesetzt werden. Insgesamt fungieren die Bereiche somit weitgehend autonom. Gemeinsame Weiterentwicklungsschritte können nur durch den Gemeinderat verbindlich angeordnet werden.

Mit Schreiben vom 30. April 2020 wendeten sich alle Parteien und politische Organisationen an den Gemeinderat Reiden und forderten unmissverständlich die Einführung des Geschäftsführermodells und die Einstellung einer kompetenten Person mit Geschäftsführerqualitäten.

Der Gemeinderat hat sich unter Begleitung der Firma BDO AG (Mandatsleitung Patrick Deicher) im Rahmen seiner Klausur vom 11. Juni 2022 sowie ab Beginn des Jahres 2023 intensiv mit der Ausgestaltung des Führungsmodells auseinandergesetzt.

Im Rahmen der Diskussion der möglichen Führungsmodelle kristallisierten sich das Geschäftsleitungsmodell und das Geschäftsführermodell als für Reiden mögliche Gemeindeführungsmodelle heraus. Beim Geschäftsleitungsmodell liegt die operative Führung der Verwaltung bei einem Gremium, beim Geschäftsführermodell hingegen bei einer einzelnen Person. Beide Modelle lassen es zu, dass der Gemeinderat sich zukünftig aus dem operativen Geschäft zurückziehen kann und somit auch die zeitliche Beanspruchung reduziert wird. Beim Geschäftsführermodell «muss» einzig noch die geschäftsführende Person durch den Gemeinderat respektive durch den Gemeindepräsidenten geführt werden. Beim Geschäftsleitungsmodell handelt es sich um mehrere Personen, die durch den Gemeinderat, ebenfalls in der Regel wiederum vertreten durch den Gemeindepräsidenten, personalrechtlich geführt werden.

Die Wahl des Gemeinderats fiel schlussendlich, auch auf Empfehlung der BDO AG, auf das Geschäftsführermodell. Dies unter anderem deswegen, weil der Gemeinderat die Meinung vertritt, dass die Verantwortung jeweils klar einer Person und nicht einem Gremium zugewiesen werden soll.

Am 5. Dezember 2023 wird anlässlich der Gemeindeversammlung über das neue Führungsmodell entschieden. Angesichts der Umstellung per 1. September 2024 muss die Gemeindeordnung an verschiedenen Stellen angepasst werden.

Der Wechsel des Gemeindeführungsmodells hat auch grosse Auswirkungen auf das Pensum der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Im Hinblick auf die kommunalen Neuwahlen am 28. April 2024 musste Klarheit zum zukünftigen Pensum und Anforderungsprofil der Ratsmitglieder geschaffen werden. Dazu hat das Projektteam eine Dokumentation für Kandidierende erstellt. Gleichzeitig wurde für die interessierte Bevölkerung die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Die Rekrutierung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers startet nach der Beschlussfassung der Gemeindeversammlung.

Fragen und Antworten zum Geschäftsführermodell [pdf, 54 KB]

Dokumentation für kandidierende Gemeinderäte [pdf, 384 KB]