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Baustadienmeldung

Hier könnnen Sie die Baustadien zu Bauprojekten online melden.

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Bauprojekt

Kontakt

Anrede

Baustadium
Baubeginn / Abbruchbeginn

Meldung zum Baubeginn

Meldung zum Abbruchbeginn

Schnurgerüstkontrolle

Meldung zur Schnurgerüstkontrolle

Versickerungsversuch

Meldung zum Versickerungsversuch

Fertigstellung Rohbau (nach Fenstereinbau, vor Beginn der Verputzarbeiten)

Meldung zur Fertigstellung des Rohbaus

Gebäudezugänglichkeit wird vorausgesetzt.

Abnahme der Kanalisationsanlage

Meldung zur Abnahme der Kanalisationsanlage

(vor Eindeckung)
Feuerungs- und Rauchabzugsanlage

Meldung zur Feuerungs- und Rauchabzugsanlage

Bauvollendung (Fertigstellung der Baute)

Meldung zur Bauvollendung

Umgebungsarbeiten

Meldung zur Vollendung der Umgebungsarbeiten

Allgemeine Bestimmungen
  • Die Baustadien sind rechtzeitig, jedoch mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abnahme, anzuzeigen.
  • Für die Folgen aus versäumter Meldung haftet die Bauherrschaft.
  • Die Leitungen dürfen nicht zugedeckt werden, bevor diese abgenommen und eingemessen sind. Beim Unterlassen er verlangten Meldung zur Leitungsabnahme und Einmessung haftet die Bauherrschaft für die daraus entstehenden Mehrkosten.
  • Die zum jeweiligen Baustatus fälligen Unterlagen sind digital an bauverwaltung@reiden.ch zuzustellen.
  • Die Baukontrolle befreien weder die Bauherrschaft noch deren Bauleiter oder Unternehmer von der Pflicht der Beaufsichtigung der Arbeiten und der Verantwortlichkeit für die plan- und fachgemässe Ausführung der baulichen Anlagen.
Was ergibt:

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