Beglaubigung
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Gemeindeverwaltung erstellt Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen. Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zu vereinbaren.
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich am Schalter zu erscheinen. Sie hat einen gültigen, amtlichen Ausweis vorzulegen (Identitätskarte oder Pass). Die Unterschrift ist zwingend vor Ort zu tätigen und nicht vorgängig zu Hause.
Kosten
Fr. 30.–. Die gleichzeitige Beglaubigung mehrerer Unterschriften auf demselben Schriftstück kostet Fr. 30.– für die erste und Fr. 10.– für jede weitere Unterschrift.
Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindeverwaltung erstellt die zu beglaubigende Fotokopie selber. Falls das zu beglaubigende Dokument für das Ausland bestimmt ist: Beachten Sie bitte auch den Punkt "Überbeglaubigungen (Apostillen/Legalisationen)".
Kosten
Fr. 10.- für die erste und Fr. 2.- für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.
Überbeglaubigungen (Legalisation/Apostillen)
Falls ein Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde oft zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung, auch Apostille oder Legalisation genannt.
Überbeglaubigungen werden im Kanton Luzern nur von der Staatskanzlei des Kantons Luzern vorgenommen. Dort können Dokumente, die von luzernischen Behörden, Beamten oder Urkundspersonen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland legalisiert werden.
Adresse
Zentrale Dienste
Grossmatte 1
6260 Reiden
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Kontakte
Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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Loosli Daniel Funktion | 062 749 00 60 |
Zimmerli Rosa Funktion | 062 749 00 60 |
Wüest Martina Funktion | 062 749 00 60 |