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Todesfall Bestattungswesen

Adresse

Bestattungswesen
Grossmatte 1
6260 Reiden
Google Maps

Beschreibung Todesfall Bestattungswesen

Wir unterstützen die Hinterbliebenen in Todesfällen und treffen die notwendigen Massnahmen für die Vorbereitung für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Belange zur Verfügung. Die Angehörigen werden gebeten, sich raschmöglichst mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Zivilstandsamt zu melden. 
 

Beerdigungszeiten

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Reiden finden Beerdigungen werktags jeweils vormittags und nachmittags statt. Am Samstag finden Beerdigungen nur vormittags statt.

Artikel 1 der SRR 710.01 Vollzugsverordnung zum Friedhofsreglement:
Erdbestattungen auf den Friedhöfen sind in der Regel bis spätestens 10.30 resp. 15.30h durchzuführen. An Samstagen finden Bestattungen nur vormittags statt. Immer in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt.

In Langnau, Reiden und Richenthal gelten für die Angehörigen der katholischen Kirche sowie der reformierten Kirche folgende Beerdigungszeiten:

Katholische Kirche Reiden und Wikon sowie Langnau-Richenthal
Mittwoch – Freitag: 10:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr (es ist jeweils eine Beerdigung auf dem gesamten Gemeindegebiet möglich)

Sonderregelungen:
Samstag: Findet um 09:00 Uhr bereits eine Beerdigung statt, kann aufgrund bestehender Fristen zusätzlich eine Erdbestattung auf 11:00 Uhr vereinbart werden. In diesem Fall findet zuerst die Bestattung auf dem Friedhof und anschliessend der Trauergottesdienst in der Kirche statt.

Reformierte Kirche Reiden und Umgebung
Montag – Freitag 13:30 Uhr Beerdigung auf dem Friedhof; anschliessend um 14:00 Uhr Abschiedsgottesdienst in der Kirche

Die Beerdigungstermine werden durch die Gemeinde Reiden, Zentrale Dienste, in Absprache mit den Angehörigen vereinbart und den Pfarrämtern mitgeteilt.

Öffnungszeiten Friedhofskapelle (Aufbahrungsraum), Friedhof Reiden

Die Eingangstüre zum Aufbahrungsraum ist mit einem automatischen Türöffner ausgestattet. Die Friedhofskapelle ist täglich von 08:00 - 19:30 Uhr offen, sofern der Aufbahrungsraum belegt ist. Den Trauerfamilien wird nach wie vor ein Schlüssel ausgehändigt.

Sofern sich diese automatische Türöffnung bewährt, soll der Aufbahrungsraum auf dem Friedhof Langnau später auch entsprechend ausgerüstet werden.

Grabstätten

Die Gemeinde Reiden verfügt über je einen Friedhof in Langnau, Reiden und Richenthal. Es stehen folgende Arten von Grabstätten zur Wahl:

  • Erdgräber
  • Urnengräber
  • Gemeinschaftsgrab

Bitte beachten Sie, dass Erdbestattungen innert 96 Stunden seit Eintritt des Todes zu erfolgen haben.

Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem SRR 710.02 Gebührentarif für die Friedhöfe Langnau, Reiden und Richenthal.

Wie lange dauert die Grabesruhe?

  • für Erdgräber 25 Jahre
  • für Urnengräber 15 Jahre
  • für Gemeinschaftsgrab; Entfernung Namenszug nach frühestens 12, spätestens nach 15 Jahren

Die Grabesruhe kann durch eine nachträgliche Urnenbeisetzung in ein bestehendes Grab nicht verlängert werden.

Weitere Bestimmungen zum Friedhofs- und Bestattungswesen finden Sie im SRR 710 Friedhofreglement Reidenund in der entsprechenden SRR 710.01 Vollzugsverordnung zum Friedhofsreglement

Bewilligungsgesuch für ein Grabmal

Wichtige Kontaktadressen

Hochuli Bestattungsinstitut

Alfred Jost Bestattungsinstitut GmbH

Egli Bestattungen

Jöri Bestattungen GmbH

Bestattungen Nisio GmbH

Regionales Zivilstandsamt Willisau

Katholisches Pfarramt Reiden-Wikon

Katholisches Pfarramt Langnau und Richenthal

Reformiertes Pfarramt Reiden und Umgebung

Kontakte

Ansprechpartner / Funktion
Loosli Daniel Funktion
Wüest Martina Funktion